Weiterbildung für BerufskraftfahrerInnen

! Das Förderungsprogramm ist am 31.12.2013 ausgelaufen.
Aufgrund einer Verordnung zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer müssen Personenbeförderer bis 2013 und Güterbeförderer bis 2014 eine Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mind. 35 Stunden absolvieren, die von autorisierten Ausbildungsstätten angeboten wird.
Das Wirtschaftsressort des Landes Steiermark unterstützt steirische Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die BerufskraftfahrerInnen beschäftigen, nun mit einer Förderung dieser Weiterbildungskosten!
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Information, Fragen und Ansuchenstellung Die Ansuchen können direkt bei den folgender Stelle eingebracht werden: Bildungsinitiative INA der Landarbeiterkammer Steiermark |
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Downloads: Details zur Förderung „Weiterbildung für BerufskraftfahrerInnen“ finden Sie hier: |
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